An die Nationalstrasse angrenzender Waldrand, der potenziell von Baumfällungen betroffen ist.
Einige Bauwerke befinden sich an der Grenze oder innerhalb des Waldgebiets, das an die Strasse angrenzt. Um diese Bauwerke zu sanieren ist Holzschlag erforderlich, der auf einer Breite von einigen Metern um die Bauwerke in Waldgebieten durchgeführt, auf das absolute Minimum beschränkt und nach Abschluss der Arbeiten durch Wiederaufforstungsmassnahmen kompensiert wird.
Zum Schutz der Fauna, insbesondere der nistenden Vögel, werden diese Arbeiten ausserhalb der Brutzeit (April bis Mitte Juli) durchgeführt. Weitere spezifische Massnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald werden ebenfalls umgesetzt:
- Massnahmen zur Förderung von Totholz: Das gefällte Holz wird teilweise liegen gelassen, um Insekten zu fördern, die auf Totholz angewiesen sind, wie z. B. der Käfer
- Massnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen (z. B. Robinie), die mit der einheimischen Vegetation konkurrieren
- Wiederherstellungsmassnahmen: Wiederaufforstung der temporär durch den Bau beanspruchten Flächen mit einheimischen und standortgerechten Baumarten
- Ersatzmassnahmen: Ausdünnung des Waldes hinter dem Rusel-Steinbruch, um die Entwicklung von Orchideen und Waldinsekten zu fördern, die lichte Wälder schätzen